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Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung

Hinweis auf das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie hier

Online Verfahren

  • Einbürgerung - Quick-Check

    Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
  • Einbürgerung - Online-Antrag

    Sie können die Einbürgerung online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.