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Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung


Online Verfahren

  • Einbürgerung - Quick-Check

    Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
  • Einbürgerung - Online-Antrag

    Sie können die Einbürgerung online beantragen. Sie müssen sich mit Ihrer BayernID anmelden. Die Gebühr muss online bezahlt werden.