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Wirtschaftlicher Verein; Beantragung der Verleihung der Rechtsfähigkeit

Kurzbeschreibung

Ein Verein mit Sitz in Bayern, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, kann bei der Regierung von Schwaben einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit stellen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025