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Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.

Online-Verfahren

  • Whistleblowermeldung Spielbanken
    Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz in einer Spielbank online mitteilen.
  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
  • Whistleblowermeldung Glücksspiel
    Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen online mitteilen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 23.05.2024