Inhalt

Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Notaren

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch einen Notar/eine Notarin haben, können Sie dies dem zuständigen Landgericht mitteilen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024