Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Notaren
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch einen Notar/eine Notarin haben, können Sie dies dem zuständigen Landgericht mitteilen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024
Stand: 19.08.2024