Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Nichtfinanzsektor
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern):
- Whistleblowermeldung Nichtfinanzsektor
Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor online mitteilen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.06.2024
Stand: 13.06.2024