Inhalt

Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen im Nichtfinanzsektor

Kurzbeschreibung

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern):
  • Whistleblowermeldung Nichtfinanzsektor
    Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor online mitteilen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.06.2024