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Weinbau; Traubenerntemeldung und Weinerzeugungsmeldung (Hektarhöchstertragsregelung)

Kurzbeschreibung

Als Winzerin oder Winzer, Genossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft, die Trauben oder Maische annimmt, sind Sie zur Meldung Ihrer Traubenernte und Weinerzeugung verpflichtet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024