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Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)

Kurzbeschreibung

Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024