Weinbau; Beantragung eines Mengenausgleichs (Einbetriebsregelung)
Kurzbeschreibung
Für Rebflächen von Winzergenossenschaften und Erzeugerzusammenschlüssen anderer Rechtsform innerhalb eines Bereiches kann ein Mengenausgleich beantragt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024
Stand: 25.09.2024