Weinbau; Beantragung einer Zuwendung aus dem Bayerischen Weinfonds
Kurzbeschreibung
Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Bayern aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Bayerische Weinfondsabgabe. Daraus werden Maßnahmen der Absatzförderung gefördert.
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Stand: 25.09.2024