Inhalt

Weinbau; Beantragung einer Zuwendung aus dem Bayerischen Weinfonds

Kurzbeschreibung

Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Bayern aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Bayerische Weinfondsabgabe. Daraus werden Maßnahmen der Absatzförderung gefördert.

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024