Inhalt

Vormundschaft für Minderjährige; Anordnung

Kurzbeschreibung

Das Amtsgericht-Familiengericht ist zuständig für die Anordnung der Vormundschaft für Minderjährige.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024