Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Beschreibung
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Fristen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
- Schwarzarbeit; Informationen zur Bekämpfung
- Handwerksrolle; Beantragung der Eintragung
- Handwerksrecht; Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe; Anzeige
- Handwerksrolle; Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
- Handwerkskarte; Erhalt
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.01.2025