Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Voraussetzungen
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 20.08.2024
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Unbemannter Freiballon - Betrieb
Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.