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Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot

Kurzbeschreibung

In Bayern existieren grüne Umweltzonen in den Städten Augsburg und Regensburg sowie eine erweiterte grüne Umweltzone in München. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in den genannten Städten unterschiedlich geregelt.

Beschreibung

Die Ausnahmegenehmigung muss bei den zuständigen Städten mit Umweltzone (München, Augsburg und Regensburg) beantragt werden (siehe "Formulare"). Unter "Weiterführende Links" erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.

Die Ausnahmegenehmigung ist maximal ein Jahr gültig. Eine Verlängerung oder Neuerteilung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Umweltzone der Stadt in der sie beantragt wurde.

Verstöße gegen die Regelungen zur Umweltzone werden mit einem Bußgeld von 100 Euro (zzgl. Gebühren) geahndet.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung variieren je nach Stadt; weitere Informationen entnehmen Sie bitte den verlinkten Informationen der jeweiligen Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen und Angaben entnehmen Sie den verlinkten Antragsformularen der jeweiligen Stadt

Formulare

Kosten

Die genauen Gebühren können dem Internetangebot der Städte München, Augsburg und Regensburg entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2025

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Fristen

keine