Umweltvereinigung; Beantragung der Anerkennung als in Bayern tätige Umweltvereinigung
Kurzbeschreibung
Umweltvereinigungen deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet des Freistaates Bayern hinausgeht, können die Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 21.12.2024
Stand: 21.12.2024