Inhalt

Tierarzt/Tierärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Kurzbeschreibung

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Wenn Sie den tierärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Tierarzt/Tierärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landestierärztekammer.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde im Original

Formulare

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 10.09.2024

Fristen

keine

Kosten

keine