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Tierärztliche Klinik; Beantragung der Genehmigung zur Führung der Bezeichnung

Kurzbeschreibung

Die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" darf nur mit Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer geführt werden.

Beschreibung

Eine Tierärztliche Klinik ist eine Praxis, die unter der Leitung eines niedergelassenen Tierarztes steht und die zusätzlich der stationären Untersuchung, Behandlung und Unterbringung von Tieren dient. Sie erweitert die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der tierärztlichen Praxis.

Die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" darf nur mit Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer geführt werden. Sie wird auf Antrag und nach Überprüfung erteilt, wenn der/die antragstellende niedergelassene Tierarzt/Tierärztin nachweist, dass Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung seiner/ihrer Klinik die durch diese Richtlinien aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen.

Der Antrag ist an den Tierärztlichen Bezirksverband zu richten, in dessen Bereich die Tierärztliche Klinik liegen soll. Dem Antrag sind maßstabsgerechte Planunterlagen beizufügen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023