Testament; Ablieferung
Kurzbeschreibung
Testamente müssen nach dem Tod des Erblassers unverzüglich beim Amtsgericht-Nachlassgericht abgeliefert werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2024
Stand: 10.12.2024