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Teilungsversteigerung; Beantragung

Kurzbeschreibung

Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.04.2025

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Ingolstadt):
  • Antrag auf Teilungsversteigerung

    Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.