Teilungsversteigerung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.05.2026
Stand: 08.05.2026
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Ingolstadt):
- Antrag auf Teilungsversteigerung
Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.