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Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung

Kurzbeschreibung

Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen unter Anrechnung der Aufenthaltszeiten auf den Strafvollzug ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 15.12.2025