Suchttherapeutische Einrichtung; Beantragung der Anerkennung
Kurzbeschreibung
Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen an Stelle eines Strafvollzuges ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.
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Stand: 19.07.2023