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Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Amtsgericht

Kurzbeschreibung

Die Amtsgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025