Strafsachen; Verhandlung und Entscheidung vor dem Amtsgericht
Kurzbeschreibung
Die Amtsgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025
Stand: 05.03.2025