Inhalt

Strafsachen; Informationen über Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (1. Instanz)

Kurzbeschreibung

Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024