Strafsachen; Informationen über Verhandlung und Entscheidung vor dem Landgericht (1. Instanz)
Kurzbeschreibung
Die Strafkammern der Landgerichte sind als erste Instanz für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter schwerwiegender Strafsachen zuständig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024
Stand: 19.08.2024