Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Kurzbeschreibung
Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
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Stand: 02.08.2024