Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Kurzbeschreibung
Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 01.09.2025
Stand: 01.09.2025