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Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/Kinderpflegerin; Beantragung der Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik

Kurzbeschreibung

Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können die Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2023