Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/Kinderpflegerin; Beantragung der Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik
Kurzbeschreibung
Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können die Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2023
Stand: 15.09.2023