Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Formulare
- Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV beim Gewerbeaufsichtsamt (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern)
- Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV beim Gewerbeaufsichtsamt (Empfänger: Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen)
- Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV beim Gewerbeaufsichtsamt (Empfänger: Waffen- und Sprengstoffrecht)
- Bergbau und Hohlraumbau: Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 SprengV (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern)
- Bergbau und Hohlraumbau: Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 SprengV (Empfänger: Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen)
- Bergbau und Hohlraumbau: Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 SprengV (Empfänger: Waffen- und Sprengstoffrecht)
- Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern)
- Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen)
- Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Waffen- und Sprengstoffrecht)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.05.2023