Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in Bayern in einen bestimmten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Beruf dauerhaft arbeiten möchten, können Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.
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Stand: 11.07.2024