Inhalt

Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Bayern in einen bestimmten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Beruf dauerhaft arbeiten möchten, können Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2024