Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere
- für technische Arbeitshilfen,
- zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
- zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
- zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
- für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
- in besonderen Lebenslagen.
Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Schwerbehindertenausweises des Arbeitnehmers bzw. Kopie des Gleichstellungsbescheides der Agentur für Arbeit
- Kopie des Feststellungsbescheides des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Kostenvoranschlag für die geplanten Anschaffungen oder Maßnahmen
Online-Verfahren
Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Diese können online beantragt werden.
Formulare
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 23.04.2024