Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) den Regierungen und bei Beruflichen Oberschulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Voraussetzungen
Formulare
- Datenblatt für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
- Datenblatt für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (Empfänger: Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (Empfänger: Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht)
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 29.10.2025