Schulleitungen von Förderschulen und beruflichen Schulen; Einleitung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements obliegt bei Schulleitern von Förderschulen den Regierungen und bei beruflichen Schulen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Voraussetzungen
Formulare
- Datenblatt für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
- Datenblatt für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (Empfänger: Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (Empfänger: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus)
- Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (Empfänger: Sachgebiet 41.2 - Förderschulen – Schulpädagogik, Schulentwicklung und Schulaufsicht)
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.10.2024