Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung
Kurzbeschreibung
Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den zwei Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2025
Stand: 09.04.2025