Schuleingangsuntersuchung; Teilnahme
Kurzbeschreibung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2025
Voraussetzungen
Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor regulärem Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, oder zu den sog. Korridorkindern gehören, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.