Inhalt

Schuleingangsuntersuchung; Wahrnehmung

Kurzbeschreibung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den zwei Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2025