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Reisen mit Haustieren; Erhalt eines Heimtierausweises

Beim Reisen mit Haustieren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten. Auf Reisen muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.10.2023

Hinweise

Reisen mit sonstigen Tieren

Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen dürfen Ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten wären. Wenn aber mehr als 3 Kaninchen einreisen sollen, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind.  

Reisen mit Heimvögeln innerhalb der EU/ Verbringen aus Drittländern

Aus Mitgliedstaaten der EU nach Deutschland können im Reiseverkehr höchsten 5 nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Vögel von Ihrem Besitzer mitgeführt werden.

Im Falle von Papageien und Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich, die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden ist.

Für Reisen in andere Mitgliedstaaten sind im Vorfeld die jeweiligen nationalen Bestimmungen zu erfragen.

Die Einreise von höchstens 5 Heimvögeln in Begleitung Ihres Besitzers die nicht zur Abgabe an Dritte bestimmt sein dürfen aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der „Vogelgrippe“ zu verhindern. Die Bedingungen regelt im Einzelnen die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1938 der Europäischen Kommission. Die Grundsätze der Regelung nebst vorgeschriebener Tiergesundheitsbescheinigung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.