Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung
Kurzbeschreibung
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung erhalten.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.01.2026
Hinweise
* Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
* Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
* Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.
* Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern erhalten keinen Zuschuss.
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Laufzeit für die Dauer des Schulbesuchs
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare: Erhältlich bei der zuständigen Regierung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
gesetzlich