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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung

Kurzbeschreibung

Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung erhalten.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 13.01.2026

Hinweise

* Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
* Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
* Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.

* Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern erhalten keinen Zuschuss.

Fristen

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). Laufzeit für die Dauer des Schulbesuchs

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Antragsformulare: Erhältlich bei der zuständigen Regierung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

gesetzlich