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Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Kurzbeschreibung

Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 28.07.2025