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Pharmaberater; Beantragung der Anerkennung

Kurzbeschreibung

Wer als Pharmaberater tätig sein will und z. B. kein/e Apotheker/in, Apothekerassistent/in oder Pharmareferent/in ist, muss die Prüfung oder Ausbildung von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 30.01.2026