Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Kurzbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachmann/- frau in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in.
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist in Bayern das Landesamt für Pflege (LfP) zentral zuständig. Sie müssen die Erteilung der Berufserlaubnis zusammem mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP) beantragen.
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie beim LfP oder bei Beratungsstellen (siehe unter "Weiterführende Links").
Hinweise
Für die Ankennung als Pflegefachhelfer (nicht Fachkraft) ist die Regierung von Oberfranken ausschließlich zuständig.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- auf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle:
- Sprachzertifikat Niveau GER B2
- Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis
Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
Formulare
Kosten
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen - Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung und Förderungen für etwaige Anpassungsmaßnahmen beantragen. - Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
- MigraNet - IQ Netzwerk Bayern - Angebote für Ratsuchende
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
- Merkblatt Anpassungslehrgang
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Merkblatt Eignungsprüfung
Verwandte Themen
- Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Pflegefachhelfer/Pflegefachhelferin; Beantragung der Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung
- Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
- Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation
Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.07.2023
Online Verfahren
Sie können die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau online beantragen.