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Pflanzenschutzgeräte; Beantragung der Anerkennung als Kontrollstelle

Kurzbeschreibung

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Pflanzenbaus prüfen beim Antragsteller, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlich sind, um Pflanzenschutzgeräte kontrollieren zu können.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.07.2024