Natur und Landschaft; Beantragung eines Eingriffs
Kurzbeschreibung
Viele Maßnahmen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Soweit diese Maßnahmen einer behördlichen Gestattung oder Anzeige bedürfen, ist ihre Zulässigkeit im Rahmen der Eingriffsregelung zu überprüfen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023
Stand: 20.10.2023