Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung
Kurzbeschreibung
Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 23.09.2024
Stand: 23.09.2024