Inhalt

Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung

Kurzbeschreibung

Für den Handel bestimmte Munition wird von den Beschussämtern hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung, Abmessungen und der Einhaltung des maximal zulässigen Gasdrucks zugelassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 23.09.2024