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Mietvertrag; Informationen zur Kündigung

Kurzbeschreibung

Mietverträge über Wohnraum, die nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen sind, enden, wenn der Mieter oder der Vermieter wirksam gekündigt hat. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2024