Mietrecht; Informationen zu Schönheitsreparaturen
Kurzbeschreibung
Schönheitsreparaturen obliegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Vermieter. Sie werden jedoch meist vertraglich auf den Mieter übertragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 07.11.2025
Stand: 07.11.2025