Mieterschutz; Informationen
Kurzbeschreibung
Im Freistaat Bayern gilt seit 1. Januar 2022 eine neue Mieterschutzverordnung. Sie umfasst die Mietpreisbremse, die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.08.2024
Stand: 13.08.2024