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Mieterschutz; Informationen

Kurzbeschreibung

Im Freistaat Bayern gilt seit 1. Januar 2022 eine neue Mieterschutzverordnung. Sie umfasst die Mietpreisbremse, die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.08.2024