Luftfahrerschein; Beantragung der Erteilung einer weiteren Berechtigung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.
Voraussetzungen
- Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
- Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine
- Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
- Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
- Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
- Ballonpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
- Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie
- das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
- nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
- die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
- die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
- bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers
Formulare
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Kunstflugberechtigung gemäß FCL.800 VO(EU) Nr. 1178/2011
- Antrag auf Erteilung / Erweiterung einer Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen gemäß FCL.805 VO(EU) Nr. 1178/2011
- Erwerb der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 VO(EU) Nr. 1178/2011, SFCL.205 VO(EU) 2018/1976 oder BFCL.205 VO(EU) 2018/395
- Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung gemäß BFCL.215 VO(EU) 2018/395 für Inhaber einer Ballonpilotenlizenz (BPL)
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Erneuerung des Sprachenvermerks gemäß FCL.055 der VO(EU) Nr. 1178/2011
- Pilotenlizenz Beantragung Neuerstellung - Erklärung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 29.08.2024
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Sprachenvermerk Erteilung Verlängerung Erneuerung - Antrag
Sie können den Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Sprachenvermerks online einreichen.