Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber
Kurzbeschreibung
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 08.11.2024
Stand: 08.11.2024