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Lohnsteuer; Anmeldung durch den Arbeitgeber

Kurzbeschreibung

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 08.11.2024