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Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Beschreibung

Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.  

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Voraussetzungen

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

Fristen

Für den Antragsteller: keine Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen bzw. amtlichen Bestätigungen
  • Nachweise über die praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren als Bauingenieur in der Tragwerksplanung, möglichst der letzten Jahre vor Antragsstellung (Projektliste, Arbeitszeugnisse)

Formulare

Kosten

  • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
  • für Nichtmitglieder: 306 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2024