Inhalt

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen); Beantragung von Teilzeitbeschäftigung, Freistellungsmodell und Altersteilzeit

Kurzbeschreibung

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) können eine Teilzeitbeschäftigung und ein Freistellungsmodell und Lehrkräfte im Beamtenverhältnis Altersteilzeit beantragen.

Beschreibung

Die Personalverwaltung von staatlichen Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen (ohne Berufliche Oberschulen) liegt bei den Regierungen.

Hinweise zur Altersteilzeit sowie zur Teilzeitbeschäftigung finden Sie auf der letzten Seite der Formblätter unter „Formulare“.

Ausführliche Informationen zur arbeitsmarktpolitischen oder familienpolitischen Beurlaubung und zur Elternzeit oder Teilzeit finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe „Weiterführende Links“).

Verfahrensablauf

Die Anträge auf Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung sind bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 19.04.2024