Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung bei Wiederverehelichung
Kurzbeschreibung
Bei Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft können Kriegerwitwen eine Abfindung beantragen.
Beschreibung
Geht die Witwe eine neue Ehe ein, so erlischt ihr Versorgungsanspruch mit Ablauf des Monats der Wiederheirat. Anstelle des Versorgungsanspruchs erhält sie eine einmalige Abfindung. Diese beträgt das Fünfzigfache der im Monat der Eheschließung zustehenden Grundrente. Der Versorgungsanspruch lebt wieder auf, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt wird; infolge der neuen Ehe erworbene Renten- und Unterhaltsansprüche sind auf die wiederaufgelebte Witwenrente anzurechnen.
Voraussetzungen
Sie haben wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet.
Verfahrensablauf
Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.
Fristen
keine
Formulare
Kosten
keine
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.12.2023