Krankenhausentgelte und -pflegesätze; Beantragung einer Genehmigung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Die Antragstellung für den Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes sollte zügig nach der Genehmigung des landesweit geltenden Basisfallwertes erfolgen. Für den Anwendungsbereich der Bundespflegesatzverordnung sollte sie grundsätzlich vor Beginn des neuen Pflegesatzzeitraumes erfolgen.
Die Entgelte bzw. Pflegesätze dürfen erst ab dem ersten des Monats erhoben werden, der auf die Genehmigung folgt.
Erforderliche Unterlagen
- unterschriebene Vereinbarung einschließlich der auf Landesebene zwischen BKG und ARGE abgestimmten Formulare für die Entgelt-/ Pflegesatzvereinbarung
- Pflegesatzvereinbarung / Schiedsspruch nach § 14 Abs. 1 KHEentgG
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
- Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG)
- Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV)
- Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG)
- Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes (DVBayKrG)
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 04.10.2023