Kapitalertragsteuer; Beantragung der Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds
Kurzbeschreibung
Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
Beschreibung
Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig.
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
-
Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Voraussetzungen
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn
- auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden.
- Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:
- Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus.
- Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt.
- Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen.
- Sie erhalten einen Bescheid.
-
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung reichen Sie ein:
- Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds
- Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vorgenommen wird.
- Steuerbescheinigung(en) der Kapitalerträge.
- Statusbescheinigung
-
gegebenenfalls Bescheinigung über
- die Steuerbefreiung inländischer Anlegerinnen oder Anleger oder
- Befreiungsbescheinigung für vergleichbare ausländische Anlegerinnen oder Anleger
- gegebenenfalls Investmentanteil-Bestandsnachweis
- gegebenenfalls Mitteilung, dass Investmentanteile ausschließlich im Rahmen von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen erworben wurden.
Formulare
- Antrag auf Erstattung der Abzugsteuern auf Kapitalerträge gemäß § 11 InvStG (Formular 034268)
- Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge gemäß § 11 Investmentsteuergesetz
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.08.2024