Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen
Kurzbeschreibung
Der Freistaat gewährt nach der Ersterrichtung Leistungen für notwendige Folgeanschaffungen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2023
Stand: 15.09.2023