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Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen

Kurzbeschreibung

Der Freistaat gewährt nach der Ersterrichtung Leistungen für notwendige Folgeanschaffungen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2023