Hinweisgeberschutz; Übermittlung von Hinweisen bei Verstößen durch Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bayerischen Finanzministeriums und Bayerischen Gesundheitsministeriums
Kurzbeschreibung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bayerischen Behörden können Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu Fehlverhalten im dienstlichen Zusammenhang an die für Sie zuständige interne Meldestelle übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss bei der für die Behörde zuständigen internen Meldestelle eingereicht werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat):
Über das interne Meldesystem kann die Meldung digital erfolgen. Vorteil dieses Meldesystems ist, dass über Ihr Postfach in der BayernID gezielte Rückfragen und Rückmeldungen zu einem Hinweis möglich sind. Dabei wird die Vertraulichkeit durch die hohen technischen Standards jederzeit gewahrt.
- Sie öffnen das Online-Verfahren über den Link unter "Online-Verfahren".
- Sie registrieren sich - soweit noch nicht geschehen - erstmalig in der BayernID oder melden sich mit Ihrer BayernID an.
- Das Online-Verfahren bietet die Möglichkeit zum Hochladen von Anhängen bis zu einer Größe von 5 MB.
- Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung über Ihr BayernID-Postfach.
Darüber hinaus können die Meldungen auch telefonisch oder durch persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung bei der Meldestelle eingereicht werden.
Telefonnummer: 089/2306-2150
Die Bearbeitung anonymer Meldungen ist nicht vorgesehen.
Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Meldung verwendet und für die gesetzlich zulässige Dauer gespeichert.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention):
Über das interne Meldesystem kann die Meldung digital erfolgen. Vorteil dieses Meldesystems ist, dass über Ihr Postfach in der BayernID gezielte Rückfragen und Rückmeldungen zu einem Hinweis möglich sind. Dabei wird die Vertraulichkeit durch die hohen technischen Standards jederzeit gewahrt.
- Sie öffnen das Online-Verfahren über den Link unter "Online-Verfahren".
- Sie registrieren sich - soweit noch nicht geschehen - erstmalig in der BayernID oder melden sich mit Ihrer BayernID an.
- Das Online-Verfahren bietet die Möglichkeit zum Hochladen von Anhängen bis zu einer Größe von 5 MB.
- Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine erste Rückmeldung über Ihr BayernID-Postfach.
Telefonische oder persönliche Meldung
Darüber hinaus können die Meldungen auch telefonisch oder durch persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung bei der Meldestelle eingereicht werden.
- Telefonnummer: 089/540233-680 oder -684
E-Mail-Adresse: Interne.Meldestelle@stmgp.bayern.de (Achtung: Bei E-Mails, die von einer Adresse außerhalb des Behördennetzes verschickt werden, erfolgt regelmäßig keine verschlüsselte Übermittlung!)
Die Bearbeitung anonymer Meldungen ist nicht vorgesehen.
Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihrer Meldung verwendet und für die gesetzlich zulässige Dauer gespeichert.
Bearbeitungsdauer
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat):
Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine erste Rückmeldung über Ihr BayernID-Postfach.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention):
Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine erste Rückmeldung über Ihr BayernID-Postfach.
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat):
- Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat online übermitteln.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention):
- Meldeformular Hinweisgeber - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Sie können Informationen zu einem Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an die interne Meldestelle im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention online übermitteln.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 23.09.2024