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Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks

Kurzbeschreibung

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch und der Grundakte.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Amtsgericht Neuburg a.d.Donau):
  • Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks

    Sie können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses vom Grundbuchamt die Erteilung eines Ausdrucks aus dem Grundbuch online beantragen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden. Sie erhalten dann einen amtlichen Ausdruck.