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Gnadensachen; Entscheidung

Kurzbeschreibung

Seit Inkrafttreten der Bayerischen Gnadenordnung zum 1. Mai 2006,  sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt.

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.05.2025