Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll
Kurzbeschreibung
Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.02.2026
Stand: 24.02.2026